Erstkontakt
O

Zum Klären von Fragen, einem ersten Kennenlernen und zur Beratung hinsichtlich Therapie können Sie mich telefonisch unter 0670 400 1216 oder per Mail unter office@ergolu.at erreichen.

Verordnung
O

Ergotherapie erfolgt ausschließlich auf ärztlicher Anweisung. Bitte bringen Sie deshalb zum Ersttermin eine Verordnung mit dem Vermerk „10x Ergotherapie á 60 Minuten“ mit. Diese erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt (oder Hausarzt).

Bewilligung
O

Lassen Sie die ärztliche Verordnung spätestens bis vor dem zweiten Behandlungstermin chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen.

*Bewilligung derzeit bei der ÖGK bis 30.06.2025 ausgesetzt*

Abklärung
O

Bevor mit der Therapie begonnen werden kann, wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Ziel ist es, zugrundeliegende Ursachen für die Schwierigkeiten im Alltag herauszufinden, wodurch eine anschließende Therapie optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden kann. In einem darauffolgendem Elterngespräch werden die Ergebnisse, Fördermöglichkeiten, Wünsche und Therapieziele besprochen.

Therapie
O

Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten direkte Therapiezeit mit dem Kind und 10 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit. Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

Jede Therapiestunde wird unmittelbar nach der Einheit verrechnet. Sie können diese Bar oder mit Karte bezahlen. Eine Therapiestunde beläuft sich auf 100 €.

Refundierung Ihrer Krankenkasse
O

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung (auf Wunsch auf früher), welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Nach Einreichung erhalten Sie einen Teilbetrag der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert. (Dieser variiert je nach Krankenkasse).

Absagen
O

Bereits vereinbarte Termine können 48 Stunden vor Termin schriftlich oder telefonisch abgesagt werden, ohne dass dafür Kosten entstehen. Wird gar nicht oder kurzfristig abgesagt, wird ein Ausfallsbeitrag von 50,00 € in Rechnung gestellt, da die abgesagte Stunde so schnell nicht nachbesetzt werden kann. Sollte Ihr Kind den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können (auch kurzfristig nicht), dann werden die vollen Kosten für Sie übernommen, sofern Sie eine ärztliche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen vorweisen.

Erstkontakt
O

Zum Klären von Fragen, einem ersten Kennenlernen und zur Beratung hinsichtlich Therapie können Sie mich telefonisch unter 0670 400 1216 oder per Mail unter office@ergolu.at erreichen.

Verordnung
O

Ergotherapie erfolgt ausschließlich auf ärztlicher Anweisung. Bitte bringen Sie deshalb zum Ersttermin eine Verordnung mit dem Vermerk „10x Ergotherapie á 60 Minuten“ mit. Diese erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt (oder Hausarzt).

Bewilligung
O

Lassen Sie die ärztliche Verordnung spätestens bis vor dem zweiten Behandlungstermin chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen.

*Bewilligung derzeit bei der ÖGK bis 30.06.2025 ausgesetzt*

Abklärung
O

Bevor mit der Therapie begonnen werden kann, wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Ziel ist es, zugrundeliegende Ursachen für die Schwierigkeiten im Alltag herauszufinden, wodurch eine anschließende Therapie optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden kann. In einem darauffolgendem Elterngespräch werden die Ergebnisse, Fördermöglichkeiten, Wünsche und Therapieziele besprochen.

Therapie
O

Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten direkte Therapiezeit mit dem Kind und 10 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit. Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

Jede Therapiestunde wird unmittelbar nach der Einheit verrechnet. Sie können diese Bar oder mit Karte bezahlen. Eine Therapiestunde beläuft sich auf 100 €.

Refundierung Ihrer Krankenkasse
O

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung (auf Wunsch auf früher), welche Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Nach Einreichung erhalten Sie einen Teilbetrag der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundiert. (Dieser variiert je nach Krankenkasse).

Absagen
O

Bereits vereinbarte Termine können 48 Stunden vor Termin schriftlich oder telefonisch abgesagt werden, ohne dass dafür Kosten entstehen. Wird gar nicht oder kurzfristig abgesagt, wird ein Ausfallsbeitrag von 50,00 € in Rechnung gestellt, da die abgesagte Stunde so schnell nicht nachbesetzt werden kann. Sollte Ihr Kind den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können (auch kurzfristig nicht), dann werden die vollen Kosten für Sie übernommen, sofern Sie eine ärztliche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen vorweisen.